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CDN & DSGVO

Wie steht es um die Datenschutz-Konformität von Cloudflare, BunnyCDN & Co.? Schrems II, US-Cloud-Act, AVV-Pflicht und was in die Datenschutzerklärung gehört.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine technisch-redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen einen Fachanwalt einbinden.

Warum CDNs ein DSGVO-Thema sind

Jedes Mal, wenn ein Besucher eine Website aufruft, sendet der Browser mindestens die IP-Adresse an den auslieferenden Server. Die IP-Adresse gilt nach herrschender Auffassung als personenbezogenes Datum. Liefert ein CDN die Inhalte aus, sieht der CDN-Anbieter diese IP-Adresse – nicht nur der Website-Betreiber.

Das macht jeden CDN-Anbieter zu einem Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Folge: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht, und die Datenverarbeitung muss in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden.

Das Schrems-II-Problem

2020 hat der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen gekippt (Schrems II). Das hat Folgen für jeden Datentransfer in die USA, auch für CDN-Nutzung mit US-Anbietern.

Seit 2023 gibt es das EU-US Data Privacy Framework (DPF), das einen neuen Angemessenheitsbeschluss liefert – aber auch dieses wird juristisch angegriffen und ist noch nicht endgültig rechtssicher. Wer Risiko vermeiden will, setzt auf EU-Anbieter.

CDN-Anbieter im DSGVO-Schnellcheck

Anbieter Sitz DSGVO-Lage
BunnyCDNSlowenien (EU)✅ Sehr gut – EU-Unternehmen, EU-only-Pricing wählbar, sauberer AVV
KeyCDNSchweiz✅ Gut – Schweiz hat EU-Angemessenheitsbeschluss
CloudflareUSA⚠️ Mittel – DPF-zertifiziert, aber US-Cloud-Act-Risiko
AWS CloudFrontUSA⚠️ Mittel – DPF, EU-Regionen wählbar, AVV im AWS-Standard
Google Cloud CDNUSA⚠️ Mittel – DPF, EU-Regionen wählbar
Azure CDNUSA⚠️ Mittel – DPF, EU-Regionen, Microsoft-AVV
FastlyUSA⚠️ Mittel – DPF, sauberer AVV verfügbar
AkamaiUSA⚠️ Verhandelbar – Enterprise-AVV individuell

Der Cloudflare-Sonderfall

Cloudflare wird häufig diskutiert, weil es das verbreitetste CDN ist – und damit auch das sichtbarste DSGVO-Streitthema. Argumente für Cloudflare:

  • EU-PoPs vorhanden, Traffic deutscher Besucher landet meist in Frankfurt.
  • Cloudflare ist DPF-zertifiziert.
  • AVV nach Art. 28 DSGVO wird angeboten.
  • Datenschutz-Tools wie „Bot Fight Mode" lassen sich abschalten.

Argumente gegen Cloudflare:

  • US-Unternehmen → US-Cloud-Act greift theoretisch.
  • Es gab Urteile (z. B. LG Köln 2022), die Cloudflare im konkreten Einzelfall als problematisch werteten – allerdings im Kontext anderer Streitthemen.
  • Schrems & Co. wollen DPF zu Fall bringen.

Pragmatische Linie: Wer für deutsche Behörden oder Healthcare arbeitet, sollte EU-Anbieter bevorzugen. Für privatwirtschaftliche Sites mit Standard-Risiko ist Cloudflare in den meisten Audits durchgewunken worden – sauberer AVV, Doku in der Datenschutzerklärung, ggf. EU-only-Routing aktivieren.

Bausteine für die Datenschutzerklärung

Wer ein CDN nutzt, muss das in der Datenschutzerklärung dokumentieren. Mindestens:

  • Anbieter: Name, Sitz, Anschrift.
  • Verarbeitete Daten: in der Regel IP-Adresse, User-Agent, Referer, ggf. Geolocation, Cookies.
  • Zweck: Auslieferung der Inhalte, Schutz vor DDoS, Performance-Optimierung.
  • Rechtsgrundlage: meist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
  • Drittland-Transfer: falls US-Anbieter, Hinweis auf DPF und ggf. Standardvertragsklauseln (SCC).
  • AVV-Hinweis: dass ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurde.

Praxis-Tipps für DSGVO-bewusste Setups

  • Wenn Wahl frei: BunnyCDN (Slowenien) oder KeyCDN (Schweiz) – minimiert die Diskussion.
  • Wenn Cloudflare gesetzt ist: EU-only-Routing aktivieren (Enterprise-Feature), DPF-Status dokumentieren, sauberer AVV.
  • Bei Hyperscalern (AWS, Azure, GCP): Region explizit auf EU setzen, Hyperscaler-AVV nutzen, Datenschutzerklärung penibel.
  • Kein „Free-Tier ohne AVV": bei Cloudflare Free muss der AVV aktiv angefordert/akzeptiert werden – nicht automatisch.

DSGVO-freundliche CDN-Alternativen

BunnyCDN und KeyCDN sind die EU-Klassiker für rechtssichere CDN-Nutzung.

→ BunnyCDN ansehen